Wegen Android: EU verhängt gegen Google Rekord-Kartellstrafe von 4,34 Milliarden Euro

Google hat seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt, indem es Hersteller von Android-Geräten unter anderem verpflichtete, seinen Browser und seine Such-App vorzuinstallieren.

Björn GreifRedakteur

Die EU-Kommission hat Google zur Zahlung einer Rekord-Kartellstrafe von 4,34 Milliarden Euro verpflichtet, weil es seine marktbeherrschende Stellung bei Suchmaschinen, Mobilbetriebssystemen und App-Stores für Android ausgenutzt hat. Damit schöpfte die Kommission den ihr zur Verfügung stehenden Strafrahmen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes nicht voll aus. Im Fall von Google bzw. der Muttergesellschaft Alphabet wäre eine Geldbuße von bis zu 11 Milliarden Dollar möglich gewesen.

Mehr als die Strafzahlung dürfte Google aber ohnehin treffen, dass es seine von der EU-Kommission verurteilte Praxis der Wettbewerbsbehinderung im Mobilbereich nicht fortsetzen darf. Denn Google muss sein wettbewerbswidriges Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen, da ihm sonst Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet drohen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu:

In dieser Sache geht es um drei Arten von rechtswidrigen Einschränkungen, die Google Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt hat, um sicherzustellen, dass der Internetverkehr auf Android-Geräten über die Google-Suchmaschine läuft. Auf diese Weise hat Google Android dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen. Durch diese Praktiken wurde Wettbewerbern von Google die Möglichkeit genommen, innovativ und konkurrenzfähig zu sein. Auch den europäischen Verbrauchern wurden somit die Vorteile eines wirksamen Wettbewerbs auf dem so wichtigen Markt für mobile Internetdienste verwehrt. Dies ist nach den EU-Kartellvorschriften rechtswidrig.

Update vom 10.10.2018: Google hat beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Einspruch gegen die Kartellstrafe eingelegt. Der Rechtsstreit kann sich über Jahre hinziehen, bis es zu einem abschließendem Urteil kommt.

Wie Google seine Marktmacht missbraucht

Google hat nach Ansicht der Kommission drei voneinander unabhängige Praktiken angewendet, die alle darauf ausgerichtet waren, seine beherrschende Stellung auf dem Suchmarkt zu festigen:

  1. Illegale Kopplung der Google-Suche und Browser-Apps
  2. Illegale, an die exklusive Vorinstallation der Google-Suche geknüpfte Zahlungen
  3. Illegale Behinderung der Entwicklung und des Vertriebs konkurrierender Android-Betriebssysteme

So hat Google insbesondere:

  • von allen Herstellern als Bedingung für eine Lizenzierung des Play Store verlangt, die App Google-Suche und den Browser Chrome auf ihren Geräten vorzuinstallieren,
  • Zahlungen an bestimmte große Hersteller und Mobilfunknetzbetreiber geleistet, wenn diese ausschließlich die App Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallierten, und
  • Hersteller, die Apps von Google auf ihren Geräten vorinstallieren wollten, daran gehindert, Mobilgeräte mit konkurrierenden Betriebssystemen zu verkaufen, die sich auf den offenen Android-Quellcode stützen.
(Bild: European Union)
(Bild: European Union)

Durch diese rechtswidrigen Einschränkungen, war es Herstellern von Android-Geräten beispielsweise nicht möglich, nur den Play Store ohne weitere Google-Apps, Firefox statt Chrome oder einen anderen Kartendienst als Google Maps vorzuinstallieren. Sie waren gezwungen, Googles Konkurrenten zu benachteiligen bzw. auszusperren, wenn sie Geräte mit dem für sie kostenlosen Android-Betriebssystem vertreiben wollten.

Cliqz-Geschäftsführer Marc Al-Hames erklärt dazu:

In der analogen Welt würde niemand auch nur auf die Idee kommen, einem mächtigen Konzern wie zum Beispiel Nestlé zu erlauben, die Infrastruktur und Ladeneinrichtungen fast aller Supermärkte zu übernehmen und diese dann den Supermarktbetreibern kostenlos zur Verfügung zu stellen unter der Bedingung, keine Nestlé-Konkurrenzprodukte anzubieten. Genau so etwas geschieht aber bislang in der digitalen Welt. Die Entscheidung, eine Öffnung der marktbeherrschenden Android-Plattform für andere Anbieter zu erzwingen, ist längst überfällig. Wir fordern, dass die EU im nächsten Schritt der Praxis von Alphabet einen Riegel vorschiebt, Browserhersteller wie Mozilla mit Firefox und Apple mit Safari durch lukrative Verträge an seine Google-Suchmaschine zu binden.

Die Google-Mutter Alphabet kann als der mit Abstand größte Anbieter von Online-Werbung immer mehr zahlen als die Konkurrenz. Der Internetgigant nimmt weltweit über 100 Milliarden Dollar jährlich mit Werbung ein. Davon entfällt der Löwenanteil auf Suchmaschinenwerbung. Deshalb lohnt es sich für Alphabet, jährlich über 20 Milliarden Dollar „Traffic Acquisition Costs“ an andere Browserhersteller zu zahlen, um seine marktbeherrschende Stellung zu sichern und sogar noch auszubauen. „Hier muss Europa endlich ein faires Wettbewerbsumfeld für alle Suchmaschinen schaffen”, fordert Al-Hames.


CLIQZ FÜR MOBILE